
Neues Gebäudeenergiegesetz
Ab dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es führt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen.
Ab dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es führt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen.
Zum Jahresende fallen die ersten Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren Stromerzeugung aus der Förderung. Damit erlischt der Anspruch auf die Zahlung einer festen Einspeisevergütung.
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