Dem BMWK sind die Energieberatungsprogramme ein wichtiges Anliegen. Sie bieten ganz konkrete Informationen und Orientierung zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Die Beratungen setzen Anreize für mehr Energieeffizienz, für die Nutzung Erneuerbarer und die Abkehr von fossilen Energien. Sie stoßen Sanierungen und Effizienzmaßnahmen an und helfen dabei, zukunftsfeste Sanierungsentscheidungen zu treffen. Es ist daher erfreulich, dass die Energieberatungsprogramme stark nachgefragt werden.
Um trotz sich verändernder haushaltspolitischer Rahmenbedingungen auch zukünftig allen interessierten Förderberechtigten eine geförderte Energieberatung und damit die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans für ihr Zuhause ermöglichen zu können, sind Anpassungen notwendig und sinnvoll:
Im Zuge der aktuellen Haushaltplanung müssen die Fördersätze bei der
Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
(EBN) ab dem 07.08.2024 von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen
Beratungshonorars reduziert werden. Die maximalen Zuschussbeträge pro
geförderter Beratung werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen
Zuschusshöhen abgesenkt.
Zentral ist: Durch die Absenkung können die Programme weitergeführt und damit
interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine geförderte Energieberatung
ermöglicht werden. Das BAFA nimmt weiterhin Anträge entgegen, es gibt keinen
Förderstopp.
Auch die Anreize in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), zuvor
eine Energieberatung für Wohngebäude (EBW) durchzuführen, bleiben unverändert
bestehen: Der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von 5
Prozent und die höheren förderfähigen Ausgaben von max. 60.000 Euro statt max.
30.000 Euro in den BEG Effizienzmaßnahmen (z. B. Gebäudehülle, Fenster – außer
Heizung) bei Vorliegen eines geförderten iSFP bleiben voll erhalten.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BMWK.