Auf dem Weg zu einem nachhaltigen und klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 steht seit dem 01.01.2024 für jede neu eingebaute Heizung ein schrittweiser, verbindlicher Pfad zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien fest. Für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen können ab Ende August 2024 alle Antragstellergruppen, darunter auch Vermietende und Kommunen, die Förderung beantragen.
Im Rahmen der Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ informiert die Geschäftsstelle Dialog Energiewechsel in einem kostenlosen Online-Seminar über Neuerungen und Fördergegenstände der BEG EM. Der Fokus liegt dabei auf der angepassten Förderstruktur sowie der Antragstellergruppe von Kommunen und Vermietenden. Zudem werden Praxisbeispiele für die Sanierung kommunaler Gebäude vorgestellt.