Impulse für eine nachhaltige Zukunft
Impulse für die Zukunft
Herzlich Willkommen bei der Klimaschutz- u. Energieagentur für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg.
Als gemeinnützige Organisation sind wir Ansprechpartner für Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen aus den Landkreisen Tuttlingen, Rottweil und dem Schwarzwald-Baar-Kreis. Unser Team berät Sie neutral und umfassend zu den Themen Energieeinsparung, erneuerbare Energien, Ressourceneffizienz und Klimaschutz.
Aktuelles
Förderung beantragen
Seit 08.05.2023 können Sie den Heizkostenzuschuss beim Umweltministerium Baden-Württemberg beantragen:
Strom sparen
Schalten Sie das Licht aus bei Abwesenheit. Häufiges Ein- und Ausschalten ist bei Markenfabrikaten kein Problem.
Das könnte Sie interessieren / häufig gestellte Fragen
Eine Wärmepumpe funktioniert besonders effizient, wenn das Gebäude eine gute Gebäudehülle sowie große Heizkörper o. Fußbodenheizung aufweist.
Der U-Wert der Außenwände und des Dachs dient hier als Richtwert – je kleiner der Wert, desto besser.
Eine Wärmepumpe kann u. a. eine (bestehende) Gasheizung unterstützen.
Die Kombination mit einer Photovoltaikanlage ist hier sinnvoll.
Auch durch Einbau eines Stromspeichers kann die PV-Anlage in den kalten Wintermonaten nur einen Teil des erforderlichen Strombedarfs der Wärmepumpe für die Beheizung bereitstellen.
Die Förderbedingungen der einzelnen Maßnahmen können sich kurzfristig ändern.
Aktuelle Informationen finden Sie online beim BAFA und der KfW.
- Neubauten
„Effizienzhaus – Stufe 40“ mit Nachhaltigkeitsklasse -> Förderung über KfW - Altbauten
Energetische Sanierungsmaßnahmen (z.B. Fassadendämmung, Erneuerung der Fenster/Haustür, sommerlicher Wärmeschutz) Förderung über BAFA (Bundesförderung für effiziente Gebäude) - Heizungstausch
Austausch einer bestehenden Heizung durch eine effizientere und umweltschonendere Anlage Förderung über BAFA (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
Beim Einbau einer neuen Heizung muss gemäß EWärmeG der Nachweis über den Einsatz von 15% erneuerbarer Energien erbracht werden.
Diesen Nachweis können Sie von Ihrem Heizungsbauer o. Kaminfeger erhalten.
Bei der Verwendung von fossilen Brennstoffen (Öl, Erdgas) ist die Erfüllung des Gesetzes durch bestimmte Ersatzmaßnahmen möglich (z.B. Bioöl, Biogas, Photovoltaik-Anlage, Solarthermie-Anlage)
Um mehr selbsterzeugten Strom nutzen zu können, empfiehlt sich oftmals ein Batteriespeicher.
Für die Installation einer Photovoltaikanlage und/oder eines Batteriespeichers gibt es derzeit keine Förderung.
Anlagen, deren Verträge zur Einspeisevergütung auslaufen, dürfen weiterhin betrieben werden, jedoch zu den aktuellen Bedingungen der jeweiligen Energieversorger.
Der Einsatz eines Heizstabes zur Warmwassererzeugung ist in den meisten Fällen nicht wirtschaftlich und deshalb nicht zu empfehlen. Es gibt deutlich effizientere Möglichkeiten der Wärmegewinnung (z.B. eine Wärmepumpe).
Die PV-Pflicht gilt seit 01.05.2022 für alle Neubauten.
Ab 01.01.2023 gilt diese auch für Dachsanierungen.
Die geforderte Größe der PV-Anlage ist von der Dachfläche abhängig und beträgt in der Regel ca. 60%.