Die kostenlose Erstberatung erfolgt entweder telefonisch, per Videochat oder persönlich
(unter Einhaltung der jeweilis gültigen Bestimmungen) in der Energieagentur in Tuttlingen.
Montags zwischen 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Terminvereinbarung telefonisch unter 07461 – 910 13 50 oder per Mail an info@ea-sbh.de.
Die kostenlose Erstberatung erfolgt entweder telefonisch, per Videochat oder persönlich
(unter Einhaltung der jeweilis gültigen Bestimmungen) in der Energieagentur in Rottweil.
Dienstags zwischen 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Terminvereinbarung telefonisch unter 0741 – 48 00 589 oder per Mail an info@ea-rw.de
Die kostenlose Erstberatung erfolgt entweder telefonisch, per Videochat oder persönlich
(unter Einhaltung der jeweilis gültigen Bestimmungen) in der Energieagentur in Donaueschingen.
Mittwochs zwischen 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Terminvereinbarung telefonisch unter 0771 – 896 59 64 oder per Mail an info@ea-vs.de
16.12.2021 |
Es gibt von vielen Seiten finanzielle Unterstützung für die Erstellung von Neubauten, Sanierung von Altbauten, den Einsatz von erneuerbaren Energien und effizienten Brennstoffeinsatz.
Neue gesetzliche Vorgaben, aber auch die finanziellen Spielräume von Bund, Ländern und Kommunen führen dazu, dass bestehende Förderprogramme eingestellt werden. Im Gegenzug werden neue angepasste Programme aufgelegt. Unverändert bleibt bei diesem Prozess die hohe Anzahl von Fördermöglichkeiten für die Eigenheimsanierung oder den Neubau.
Hier finden Sie ein Informationsblatt der Energieagentur, das Ihnen eine erste Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten gibt sowie einen Förderkompass mit einer Übersicht über die Förderungsmöglichkeiten durch die KfW und die L-Bank Baden-Württemberg.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Bau von thermischen Solaranlagen, Biomassefeuerungsanlagen und Wärmepumpen, die aktuelle Übersicht finden Sie hier. Fördermittel werden nur gewährt wenn u. a. keine gesetzliche Austauschpflicht (§10 EnEV 2014) vorliegt. Des Weiteren werden Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z. B. Pumpentausch, hydraulischen Abgleich usw.) gefördert.
Förderungen kombinierbar
Letztlich bleibt immer zu klären, welche Fördermaßnahme auf den eigenen Bedarf passgenau zugeschnitten ist und ob mehrere Fördermöglichkeiten kombinierbar sind. Die unabhängigen Berater der Energieagentur sind immer auf dem aktuellen Stand.
Wir beraten Sie gerne individuell und abgestimmt auf Ihre Maßnahme. Für Maßnahmen im Bereich der Energieberatung sowie energetischen Gebäudemodernisierung gibt es viele Möglichkeiten der Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude, für Privathaushalte, Gewerbekunden sowie Kommunen.
Weitere Informationen finden Sie auch bei:
Modernisierungskredit der Kreissparkasse Tuttlingen www.ksk-tut.de/modernisierungskredit
Energie im Bundesamt für Wirtschaft www.bafa.de
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg www.um.baden-wuerttemberg.de
KfW www.kfw.de
BINE Informationsdienst www.bine.info
L-Bank Baden-Württemberg www.l-bank.de
Zukunft Altbau www.zukunftaltbau.de