Photovoltaikmodule und die Installation wurden in den letzten Jahren immer günstiger. Trotzdem gibt es immer noch neue Häuser ohne PV auf dem Dach. Das ändert sich: die Photovoltaikpflicht gilt für Bauherrinnen und Bauherren beim Neubau eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes und bei der grundlegenden Dachsanierung eines Bestandsgebäudes. Außerdem greift sie beim Neubau eines offenen Parkplatzes mit mindestens 35 Stellplätzen. In diesen Vortrag wird nur die Pflicht bei Wohngebäuden besprochen, die seit dem 1.5.2022 in Baden-Württemberg gilt. Themen sind die Größe der PV Anlage, Umsetzungsalternativen wie zum Beispiel Solarthermieanlagen, Verpachtung oder Installation an anderer Stelle und vor allem die Vorteile für die Bauherrin und den Bauherrn. Weiter Informationen und Anmeldung hier.
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