Ebene 1 (3)

Klimaschutz- und Energieagentur Schwarzwald-Baar-Heuberg

Alte Kaminöfen: Stichtag beachten!

• Ab 31. Dezember 2020 gelten strengere Feinstaubregeln für Kaminöfen.
• Alle Öfen, die zwischen 1985 und 1994 eingebaut wurden, müssen mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden.
• Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Energieagentur Tuttlingen geben Tipps zur umweltschonenden und energieeffizienten Nutzung von Kaminöfen.

Alte Kaminöfen geben neben wohliger Wärme auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Kaminöfen, sie sparen somit Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Ab 2021 müssen daher Öfen, die zwischen 1985 und 1994 eingebaut wurden, mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden. Für ältere Anlagen gilt diese Vorgabe schon länger. Darüber hinaus können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen.

Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher kann selbst etwas tun, um die Feinstaubemission zu verringern. Zu beachten ist:
• nur unbehandeltes, gut abgelagertes, trockenes Brennholz verwenden
• auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichten
• Wenn Holz als Brennstoff für eine komplette Heizanlage verwendet werden soll, eignen sich Holzpellets am besten, da sie erheblich weniger Feinstaubemissionen erzeugen. Außerdem werden Holzpellet-Anlagen mit bis zu 45 Prozent Zuschüssen gefördert.

Bei einer Neuanschaffung sollten Verbraucher auf eine gute Energieeffizienz achten. Sparsame Kaminöfen erreichen die Energieeffizienzklasse A+, die effizientesten Pelletöfen sogar A++. Wer eine Neuanschaffung plant, sollte auch bedenken, dass Heizen mit Brennholz häufig teurer ist, als gedacht. Der Brennstoff selbst ist zwar meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, Kamine und Öfen haben jedoch oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Somit wird mehr Brennstoff benötigt.

Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Tuttlingen. Sie geben darüber hinaus viele generelle Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte.

Neutrale Informationen zum Thema gibt es kostenfrei bei der Energieagentur für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg unter +497461/908181-0 (Montag bis Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr, Freitag 09:00 – 12:00 Uhr) oder per E-Mail an info@ea-sbh.de.

Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell.

Ihr Kontakt zur Energieagentur

* = Pflichtfeld