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Klimaschutz- und Energieagentur Schwarzwald-Baar-Heuberg gGmbH

Bis zu 27.000 € mehr für umfassende energetische Sanierungen von Wohngebäuden

Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude tritt zum Halbjahreswechsel 2021 vollständig in Kraft.

Ab dem 1. Juli 2021 erhalten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bis zu 50% Förderung vom Bund für umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen. Damit steigen die staatlichen Zuschüsse künftig um maximal 27.000 € pro Wohneinheit. Darauf weist die vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Energieagentur Landkreis Tuttlingen gGmbH hin. Die verbesserte Förderung ist Teil der zweiten Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die zum 1. Juli 2021 in Kraft tritt und bereits beantragt werden kann.

Neu aufgenommen ist die Effizienzhausklasse 40 mit einer besonders guten Förderung. Ein Bonus von 5 ist möglich für alle, die nach der Sanierung überwiegend erneuerbare Energien nutzen. Sie profitieren dann auch von einer Erhöhung der der förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.000 €. Auch die im Januar gestartete erste Stufe, die Neuordnung der Einzelmaßnahmenförderung, wird nun abschließend geregelt. Damit ist die Förderung von energetischen Maßnahmen so attraktiv wie noch nie.

Neutrale Informationen zu Fragen rund um die energetische Sanierung gibt es kostenfrei bei der Energieagentur für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg unter +497461/908181-0
(Montag bis Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr, Freitag 09:00 – 12:00 Uhr) oder per E-Mail an info@ea-sbh.de.

Die BEG gilt für alle energetischen Baumaßnahmen bei Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden, sowohl was den Neubau betrifft als auch die energetische Sanierung. Förderfähig sind Gesamtsanierungen aber auch Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden, die schrittweise umgesetzt werden. Zu den verbesserten Fördersätzen kommen erhöhte Gelder für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Die Bundesförderung integriert mehrere Programme der bisher zuständigen KfW und BAFA und macht damit die Förderlandschaft übersichtlicher. Sanierungswillige können sich künftig deutlich einfacher um die für sie in Frage kommenden Förderangebote bewerben.

Gesamtsanierungen – Neue Förderstufe, ein Bonus und höhere förderfähige Kosten

Bei der Förderung von energetischen Gesamtmaßnahmen kommt es mit dem 1. Juli 2021 zu folgenden Änderungen:
Bei Wohngebäuden fällt das Effizienzhaus 115 als nicht zukunftsfähiger Standard aus der Förderung. Die Effizienzhaus-Standards 100, 85, 70 und 55 bestehen weiter. Die Förderung liegt bei ihnen wie bislang zwischen 27,5 und 40 % Tilgungszuschuss. Neu ist das Effizienzhaus 40 für Sanierungen. Hier gibt es einen besonders hohen Zuschuss von 45 %. Außerdem hat der Bund einen Bonus für die überwiegende Nutzung von erneuerbaren Energien eingeführt. Die EE-Klasse bringt 5 % mehr Fördergeld. Zusätzlich steigen durch den EE-Bonus die förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.000 € pro Wohneinheit an.

Die Auswirkungen haben es in sich

Wer für den bislang anspruchsvollsten Standard, das Effizienzhaus 55, einen Zuschuss von 40 % und damit bis zu 48.000 € Tilgungszuschuss bekommen hat, erhält nun mit der neu eingeführten EE-Klasse bis zu 19.500 € mehr, maximal 67.500 €. Beim neuen Standard Effizienzhaus 40 mit der EE-Klasse kommt man sogar auf bis zu 75.000 € Fördergeld.

Förderung für Einzelmaßnahmen abschließend neu geregelt

Auch bei der Einzelmaßnahmenförderung gibt es weitere Änderungen. Zum 1. Januar traten bereits Änderungen beim Investitionszuschuss in Kraft, nun gibt es die neuen Konditionen auch beim Kredit mit Tilgungszuschuss. Wer künftig eine vom Bund geförderte Gebäudeenergieberatung mit Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) durchführen lässt, den iSFP bereits besitzt oder eine Vor-Ort-Energieberatung zwischen Ende 2017 und Ende 2020 durchführen hat lassen, erhält einen iSFP-Bonus bei der Umsetzung eines Sanierungsschritts. Mit dem iSFP-Bonus erhöht sich die Basisförderung um weitere 5 %, wenn eine oder mehrere Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan realisiert werden. Die Gebäudeenergieberatung als optimaler Einstieg in die Sanierung wird dadurch finanziell attraktiver. Da der Staat die Beratung bereits mit 80 % fördert, macht sie sich schon mit einer realisierten Maßnahme über den iSFP-Bonus mehr als bezahlt. Der Vorteil einer Energieberatung vor Ort: Sie zeigt auf, wie Eigentümer ihr Wohngebäude in der richtigen Reihenfolge und kosteneffizient energetisch sanieren können.

Was bedeutet der iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen konkret?

Beispiel neue Heizungen: Käufer von Erneuerbare-Energien-Heizungen wie Wärmepumpen erhalten 35 % Zuschuss. Bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht er sich sogar auf 40 %. Wenn im Zuge des Heizungstauschs eine Ölheizung ersetzt wird, steigt der Betrag um weitere 10 % auf bis zu 50 %. Kommt dann noch der iSFP-Bonus hinzu, gibt es maximal 55 % Förderung. Kostet eine besonders emissionsarme Hackschnitzelheizung zum Beispiel 18.000 €, gibt es bis zu 9.900 € Zuschuss – 900 € mehr als noch 2020.

Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke, neue Fenster sowie Lüftungsanlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung, die eine energetische Verbesserung darstellen, ermöglichen einen 20 % – Zuschuss. Mit dem iSFP-Bonus gibt es 25 %.

Da die förderfähigen Kosten außerdem von 50.000 € auf 60.000 € erhöht wurden, gibt es beispielsweise für eine 60.000 € kostende Dämmung künftig bis zu 15.000 € vom Staat dazu – 5.000 € mehr als noch im vergangenen Jahr.

Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge. Bedingung ist jedoch eine Verbesserung der energetischen Qualität. Um Missbrauch zu verhindern, wird es künftig – auch bei den Einzelmaßnahmen – verstärkte Kontrollen vor Ort geben. Antragsberechtigt für die Förderung von Einzelmaßnahmen sowie Gesamtsanierungen sind neben den Eigentümern auch Pächter oder Mieter sowie Contractoren. Sie bedürfen jedoch einer schriftlichen Erlaubnis des Eigentümers.

Ebenfalls mehr Geld für Baubegleitung

Seit Juli gibt es für die Baubegleitung bei Effizienzhäusern ebenfalls mehr Fördergeld: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gewährt der Staat für die Beratung durch Energieeffizienzexperten Zuschüsse in Höhe von 50 % der Kosten, bis zu 5.000 € pro Vorhaben. Dieser Betrag lag zuvor bei max. 4.000 €.
Bei Mehrfamilienhäusern liegt der Zuschuss nun bei bis zu 2.000 € pro Wohneinheit, insgesamt bis zu 20.000 €. Der Zuschuss für die Baubegleitung bei Einzelmaßnahmen ist halb so hoch: Bis zu 2.500 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 10.000 € bei Mehrfamilienhäusern. Der Zuschuss wird zusätzlich zu den Geldern der anderen Sanierungsmaßnahmen gewährt.

Das BAFA nimmt künftig die Anträge für Einzelmaßnahmen-Zuschüsse an, die KfW die Anträge für die Einzelmaßnahmen-Kredite.

Für die Gesamtsanierungen, die Effizienzhaus-Förderung, bleibt ausschließlich die KfW zuständig.
„Die neuen Regelungen stellen eine enorme Verbesserung der Sanierungsförderung dar und sind daher ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand“, sagt Joachim Bühner von der Energieagentur Landkreis Tuttlingen gGmbH. „Ich kann Sanierungswilligen nur raten, mit ihrem Energieberater zu klären, wie dieses extrem gute Förderangebot bei ihnen genutzt werden kann.“

Unsere qualifizierten Energieberater informieren Wohnungs- und Gebäudeeigentümer neutral über den Nutzen einer energetischen Sanierung.

Das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm berät gewerkeneutral, fachübergreifend und kostenfrei.

Die Energieagentur für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg hat ihren Hauptsitz in Tuttlingen und Niederlassungen in Rottweil und Donaueschingen.

Die Beratungen in den Landkreisen Tuttlingen, Rottweil und im Schwarzwald-Baar-Kreis werden von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg gefördert.

Ihr Kontakt zur Energieagentur

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