Ebene 1 (3)

Klimaschutz- und Energieagentur Schwarzwald-Baar-Heuberg

PV-Pflicht für Privatpersonen und Unternehmen

Mit der Novellierung des Klimaschutzgesetztes Baden-Württemberg wurde die Pflicht zur Installation von Solaranlagen beschlossen. Bei Bauanträgen für den Neubau von Nichtwohngebäuden oder für Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen, die ab dem 01.01.2022 eingereicht werden, muss gemäß der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO) eine Solaranlage installiert werden. Ausgeweitet wurde die PV-Pflicht ab Mai 2022 auch auf den Neubau von Wohngebäuden und ab dem 01.01.2023 auf grundlegende Dachsanierungen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Dimitri Vedel von der Bodensee-Stiftung, und Alexander Spreitzer von der Energieagentur für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg stehen für Fragen zu Möglichkeiten und Chancen der PV-Pflicht für Unternehmen und Privatpersonen gerne zur Verfügung:

Dimitri Vedel
Programmleiter
Dipl.-Forstw.

Tel. +49 (0) 7732 9995-47 
dimitri.vedel@bodensee-stiftung.org


Alexander Spreitzer
PV-Beratung, kommunale Wärmeplanung
Energieberater

Tel. +49 (0) 7461 90 81 81-0 
a.spreitzer@ea-sbh.de